Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
sämtliche Diesel-Besitzer in Deutschland sind seit Januar 2017 mit dramatischen Wertverlusten konfrontiert. Die Fahrzeughalter spüren diese nur, wenn sie ihre Autos verkaufen wollen, die Fahrzeughändler realisieren die Verluste unmittelbar. Zusätzlich entsteht seit Mitte 2018 durch massive Fördermaßnahmen beim Neuwagenkauf eine Marktverschiebung, von der nur wenige profitieren.
Es geht um Milliarden. Es geht um Existenzen.
Dies in Folge einer hochemotionalen Stimmung, bei der nicht die objektiven Einschränkungen von wenigen gesperrten Straßenabschnitten eine Rolle spielen, sondern eher das Gefühl, man könne mit seinem Diesel bald nirgendwo mehr hinfahren.
Der BVfK versucht seitdem gegen diese schädliche Stimmung zu arbeiten und die Kundschaft wieder mehr für den Diesel zu interessieren. Das gelingt dann umso besser, je länger die letzte schlechte Nachricht von einem Fahrverbot zurück liegt.
Durch die Berichte der Lungenfachärzte, die Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags im Januar 2019 (Verkehrsgerichtstag gegen Fahrverbote) und die zunehmende Entlarvung der Deutschen Umwelthilfe hat sich eine erfreuliche Trendwende entwickelt. Ein Erfolg, den sich auch der BVfK auf die Fahnen schreibt.
Diese erfreuliche Entwicklung befördert nun auch die vom Deutschen Bundestag am 14. März 2019 beschlossene Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Inzwischen auch vom Bundesrat verabschiedet, soll die Einführung von weiteren Fahrverboten in Deutschland möglichst verhindert werden.
Damit wird die vom Bundesverwaltungsgericht wohl eher wirklichkeitsfremde Definition der „Verhältnismäßigkeit“ beim Erlass von Fahrverboten korrigiert. Die Grenze bleibt zwar bei 40 Mikrogramm, Konsequenzen für die Autofahrer sollen jedoch erst erfolgen, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet.
Dazu soll es Ausnahmen für neue wie auch alte nachgerüstete Diesel geben, auf flächendeckende Permanentkontrollen soll ggf. verzichtet werden.
Die wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung finden Sie im unten stehenden Artikel.
Wir meinen, die Gesetzesänderung geht in die richtige Richtung und wird der Kundschaft die Angst nehmen, ihren Diesel bald nicht mehr uneingeschränkt benutzen zu können. Damit kehrt ein in den letzten Jahren zunehmender Vertrauensverlust in die gesamte Auto-Mobilität zurück, die längst nicht nur den Diesel erfasst hat.
Der in der kommenden Woche stattfindende Deutsche Autorechtstag (www.autorechtstag.de) hat „Dieselkrise“ und „Fahrverbote“ ebenfalls zum zentralen Thema dieser richtungweisenden Veranstaltung erhoben.
Ihr BVfK ist an dieser Top-Veranstaltung mit Spitzenreferenten des deutschen und europäischen Autorechts maßgeblich beteiligt und wird auch hier seine Aufgabe bestmöglich erfüllen:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de